Kriterien

Geprüft: Die Kriterien sind streng
Wichtig: Folgende Bedingungen müssen von den Produkten aller Bewerber erfüllt sein:

  • Die Region: Der Erzeuger-Betrieb muss in Allgäu-Oberschwaben angesiedelt sein und seine Produkte hier verarbeiten. Das sind die Landkreise OA, OAL, MN und LI samt der kreisfreien Städte im bayerischen Allgäu, in Oberschwaben RV und BC sowie der Bodenseekreis.
  • Die Zutaten für jedes Produkt sollten überwiegend ­regional sein.
  • Die Hauptzutat jedes Produkts muss aus dieser Region stammen.
  • Das Produkt darf keine künstlichen Aroma- und Farbstoffe, keine Geschmacksverstärker und nur ausgewählte Konservierungsmittel enthalten
  • Die Produkte sollten regelmäßig in der Region verfügbar sein – mindestens im eigenen Hofladen oder auf dem Markt.
  •  Alle Produkte, die diese Bedingungen erfüllen und die mit ihrem Geschmack unserer Jury zusagen, dürfen künftig mit dem Gütesiegel „LandZunge-Qualität“ auftreten
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Die Jury bei ihrer Arbeit: v.l.n.r: Stefan Buggle, Marlies Fimpel, Horst Schmidt, Ralf Hörger, Dr. Hermann Haisch, Renate Osswald und Martina Mayer (Foto: 2015)

Das Gütesiegel darf als Auszeichnung für die Vermarktung der Produkte genutzt werden. Die Preisträger erhalten Siegel und Stempel in digitaler Form und als Urkunde.

Die Auswahl und die Kür der „RegioSchmecker“ wird in den Medien der Region möglichst breit präsentiert. Sie wird auch im Magazin LandZunge ausgeschrieben, dort werden in einem großen Artikel alle Produkte und Erzeuger in Bild und Wort in einem Schwerpunkt vorgestellt. Dieser Bericht kann von allen Beteiligten auch als Fortdruck für eine langfristige Werbung erworben werden.